07.06.2017 - 40 Jahre Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen
DRK: Ein großer Fortschritt für den Schutz der Zivilbevölkerung
Die Genfer Abkommen aus dem Jahr 1949 sind das Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie wurden vor 40 Jahren durch zwei Zusatzprotokolle ergänzt, die insbesondere den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten stärken. "Das II. Protokoll war das erste eigenständige Rechtsinstrument, das Opfer von sogenannten Bürgerkriegen über einen Mindeststandard hinaus schützt. Denn bis zur Verabschiedung der Zusatzprotokolle galt das humanitäre Völkerrecht im Wesentlichen nur für internationale bewaffnete Konflikte zwischen Staaten. Das war ein großer Fortschritt für den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten", sagt die DRK-Völkerrechtsexpertin Dr. Heike Spieker.
In Zusatzprotokoll I wurde der Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte weiterentwickelt, deren Anwendungsbereich auf bestimmte "Befreiungskriege" erweitert wurde. Es grenzt zudem die Methoden und Waffen ein, mit denen Konflikte ausgeführt werden dürfen. "Das I. Protokoll hat den Schutz von Zivilpersonen durch ein ausdrückliches Verbot von direkten Angriffen auf die Zivilbevölkerung und von unterschiedslosen Angriffen entscheidend gestärkt. Die humanitären Auswirkungen von Flächenbombardements und die Notwendigkeit ihres völkerrechtlichen Verbotes sehen wir in einem anderen Kontext beispielsweise in Syrien", sagt Spieker.
Das II. Protokoll schützt und regelt insbesondere den Umgang mit Verwundeten und Zivilpersonen. Die Zusatzprotokolle I und II wurden am 8. Juni 1977 einstimmig angenommen. Aktuell haben 174 Staaten das Zusatzprotokoll I und 168 Staaten das Zusatzprotokoll II ratifiziert. Durch ihre hohe Akzeptanz haben die Zusatzprotokolle entscheidend zur Bildung von Völkergewohnheitsrecht beigetragen, das die Konfliktparteien unabhängig von einer Ratifikation der Verträge binden. "Die bisherigen Errungenschaften auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts sind mit größter Sorgfalt zu behüten, die stetige Verbesserung ihrer Durchsetzung und Weiterentwicklung, wo nötig, hat oberste Priorität", sagt Spieker.