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Regional
Wir, der DRK-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. sind einer von 491 Kreisverbänden im Deutschen Roten Kreuz. Als Verband der freien Wohlfahrtspflege, Nationale Hilfsgesellschaft und eigenständigem Jugendverband ist der DRK-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. mit allen seinen Gliederungen Teil der nationalen und internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Im gesamten Kreisverband mit seinen drei Tochtergesellschaften sind derzeit rund 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in 51465 Bergisch Gladbach, Hauptstraße 261.
In den acht DRK-Ortsvereinen im Rheinisch-Bergischen Kreis engagieren sich rund 350 Menschen ehrenamtlich im Zeichen der Menschlichkeit; knapp 3000 Personen unterstützen das Rote Kreuz durch ihre Fördermitgliedschaft.
Überregional
Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist die Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Das DRK bekennt sich zu den Rotkreuzgrundsätzen Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Es nimmt insbesondere die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ergeben, sowie diejenigen, die ihm durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesen sind. Dazu gehören die humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten und nach Naturkatastrophen sowie die Verbreitung des humanitären Völkerrechts. In Deutschland koordiniert das DRK in Zusammenarbeit mit den Behörden den Katastrophenschutz sowie den zivilen Rettungsdienst. Zu seinen Aufgaben im Inland gehört insbesondere auch die Wohlfahrts- und Sozialarbeit.
Das DRK besteht aus dem Bundesverband, 19 Landesverbänden, den Kreisverbänden und Ortsvereinen sowie dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen 33 DRK-Schwesternschaften. Der Bundesverband mit Sitz in Berlin hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände durch zentrale Maßnahmen und einheitliche Regelungen zu fördern. Er sorgt für die Einhaltung der Rotkreuzgrundsätze und setzt verbandspolitische Ziele.